Ende der 40er/Anfang der 50er Jahre wurde in der Sowjetunion das System einer allgemeinen Schulausbildung reformiert: die siebenjährige Schulpflicht wurde gesetzlich verankert und eingeführt, Abendschulen für berufstätige Jugendliche entstanden.
Der wachsende Bedarf an Fachkräften in der Industrie führte zu einer deutlichen Ausweitung der Hochschulbildung. Auch nahm die Zahl der Hochschulen im ganzen Land zu. In der Bildungspolitik veränderte sich der Stellenwert der verschiedenen Schulformen. Oberste Priorität hatte nun der Ausbau von Abend- und Fernunterricht für Personen, die an ihrem Arbeitsplatz blieben und sich parallel hierzu weiterqualifizieren wollten.
Ab 1957 veränderte man auch die Aufnahmeregelungen an den Hochschulen: bevorzugt wurden jetzt Personen aufgenommen, die bereits mindestens zwei Jahre gearbeitet hatten oder aus der Armee entlassen worden waren. Die Reform betraf 1958 auch die allgemeine Mittelschulausbildung. Proklamiert wurde eine verstärkte Ausrichtung der Schule auf Bedürfnisse des alltäglichen Berufslebens. Die Schulpflicht verlängerte man generell von sieben auf acht Jahre, und die sogenannte "vollständige Mittelschulausbildung" erhielt eine polytechnische Grundlage dadurch, daß der Schulunterricht mit einer betrieblichen Ausbildung verzahnt wurde.
Die Dauer dieser (polytechnischen) Mittelschulausbildung wurde von zehn auf elf Jahre erhöht, wobei die Schulabgänger zusammen mit ihrem Reifezeugnis ein Zertifikat über ihre berufliche Ausbildung erhielten.Die meisten Schulen verfügten jedoch nicht über die notwendigen technischen und organisatorischen Strukturen, um eine parallele Berufausbildung zu gewährleisten. Unternehmen kamen trotz einer entsprechenden Verordnung ihrer Ausbildungspflicht in der Regel nur formal nach. Lediglich ein kleiner Prozentsatz der Schulabgänger arbeitete tatsächlich in dem Beruf, für den sie in der Schulzeit qualifiziert worden waren. Mitte der 60er Jahre wurde die "polytechnische" Komponente der Schulreform schließlich wieder rückgängig gemacht und abgeschafft.
Der wachsende Bedarf an Fachkräften in der Industrie führte zu einer deutlichen Ausweitung der Hochschulbildung. Auch nahm die Zahl der Hochschulen im ganzen Land zu. In der Bildungspolitik veränderte sich der Stellenwert der verschiedenen Schulformen. Oberste Priorität hatte nun der Ausbau von Abend- und Fernunterricht für Personen, die an ihrem Arbeitsplatz blieben und sich parallel hierzu weiterqualifizieren wollten.
Ab 1957 veränderte man auch die Aufnahmeregelungen an den Hochschulen: bevorzugt wurden jetzt Personen aufgenommen, die bereits mindestens zwei Jahre gearbeitet hatten oder aus der Armee entlassen worden waren. Die Reform betraf 1958 auch die allgemeine Mittelschulausbildung. Proklamiert wurde eine verstärkte Ausrichtung der Schule auf Bedürfnisse des alltäglichen Berufslebens. Die Schulpflicht verlängerte man generell von sieben auf acht Jahre, und die sogenannte "vollständige Mittelschulausbildung" erhielt eine polytechnische Grundlage dadurch, daß der Schulunterricht mit einer betrieblichen Ausbildung verzahnt wurde.
Die Dauer dieser (polytechnischen) Mittelschulausbildung wurde von zehn auf elf Jahre erhöht, wobei die Schulabgänger zusammen mit ihrem Reifezeugnis ein Zertifikat über ihre berufliche Ausbildung erhielten.Die meisten Schulen verfügten jedoch nicht über die notwendigen technischen und organisatorischen Strukturen, um eine parallele Berufausbildung zu gewährleisten. Unternehmen kamen trotz einer entsprechenden Verordnung ihrer Ausbildungspflicht in der Regel nur formal nach. Lediglich ein kleiner Prozentsatz der Schulabgänger arbeitete tatsächlich in dem Beruf, für den sie in der Schulzeit qualifiziert worden waren. Mitte der 60er Jahre wurde die "polytechnische" Komponente der Schulreform schließlich wieder rückgängig gemacht und abgeschafft.