Die 'Kollektivierung', der erzwungene Zusammenschluß von Klein- und Mittelbauern zu staatlich gelenkten Produktionsgenossenschaften, galt der Kommunistischen Partei als wesentliche Maßnahme in Richtung auf eine sozialistische Umgestaltung der ländlichen Gebiete Rußlands. Politisches Ziel war nicht nur die zentrale Planbarkeit der Agrarproduktion, sondern auch die vollkommene Unterwerfung der Bauern unter die Kontrolle von Staat und Partei, ein Ziel, das die größte russische Bevölkerungsgruppe betraf, die der Revolution nach wie vor skeptisch bis ablehnend gegenüberstand
Diese Skepsis wurde auch im Folgenden sichtbar. 'Kollektive Wirtschaften' (Kolchosen) gab es bereits seit 1917, jedoch trat ihnen bis 1926 lediglich 1% der Bauernschaft, darunter vornehmlich Kleinbauern, bei. Auf dem XV. Parteitag der VKP/b (Dezember 1927) wurde daher die Kollektivierung zur Hauptaufgabe der Agrarpolitik erklärt.
Nachdem auf diesem Parteitag lediglich eine ungefähre Planziffer (18 - 20% in 5 Jahren) für den Zusammenschluß bäuerlicher Einzelwirtschaften zu Produktionsgenossenschaften festgelegt worden war, ging man nach dem politischen Sieg Stalins und dessen "Mehrheit" im Zentralkomitee über die sogenannte "Rechtsabweichler-Gruppe" Bucharins zu einem gewaltsamen Vorgehen gegen den Großteil der bäuerlichen Wirtschaften über.
Entsprechend dem am 1. März 1930 bestätigten Musterstatut der landwirtschaftlichen Genossenschaft verblieb bei "Vergesellschaftung" der grundlegenden Produktionsmittel lediglich ein Stück Hofland, das Kleininventar sowie Haus- und Federvieh im Privateigentum der Bauern.
Die Politik der 'vollständigen Kollektivierung' rief großen Widerstand hervor. In den ersten drei Monaten des Jahres 1930 registrierte die OGPU über 8.000 Vergehen der Bauern gegen die Kolchosen, darunter auch bewaffnete Übergriffe. Mancherorts töteten die Bauern ihren Viehbestand um zu verhindern, ihn per Zwang in die Kolchoswirtschaften zu überstellen. Getreidevorräte wurden verbrannt, um sie nicht an die Kolchosen abzugeben. Partei und Staat antworteten mit direkter Repression (Vertreibung, Verhaftung und Erschießung) gegenüber Bauern, die sich weigerten, den Kolchosen beizutreten.
Aufgrund dieses Widerstands sah sich Stalin gezwungen, die "Exzesse" der örtlichen Leitung zu tadeln, ohne jedoch eine generelle Kursänderung im "Aufbau der Kolchosen" vorzunehmen. Die Kollektivierung betraf rd. 27 Mill. Bauernwirtschaften und war 1933 im wesentlichen abgeschlossen.
Diese Skepsis wurde auch im Folgenden sichtbar. 'Kollektive Wirtschaften' (Kolchosen) gab es bereits seit 1917, jedoch trat ihnen bis 1926 lediglich 1% der Bauernschaft, darunter vornehmlich Kleinbauern, bei. Auf dem XV. Parteitag der VKP/b (Dezember 1927) wurde daher die Kollektivierung zur Hauptaufgabe der Agrarpolitik erklärt.
Nachdem auf diesem Parteitag lediglich eine ungefähre Planziffer (18 - 20% in 5 Jahren) für den Zusammenschluß bäuerlicher Einzelwirtschaften zu Produktionsgenossenschaften festgelegt worden war, ging man nach dem politischen Sieg Stalins und dessen "Mehrheit" im Zentralkomitee über die sogenannte "Rechtsabweichler-Gruppe" Bucharins zu einem gewaltsamen Vorgehen gegen den Großteil der bäuerlichen Wirtschaften über.
Entsprechend dem am 1. März 1930 bestätigten Musterstatut der landwirtschaftlichen Genossenschaft verblieb bei "Vergesellschaftung" der grundlegenden Produktionsmittel lediglich ein Stück Hofland, das Kleininventar sowie Haus- und Federvieh im Privateigentum der Bauern.
Die Politik der 'vollständigen Kollektivierung' rief großen Widerstand hervor. In den ersten drei Monaten des Jahres 1930 registrierte die OGPU über 8.000 Vergehen der Bauern gegen die Kolchosen, darunter auch bewaffnete Übergriffe. Mancherorts töteten die Bauern ihren Viehbestand um zu verhindern, ihn per Zwang in die Kolchoswirtschaften zu überstellen. Getreidevorräte wurden verbrannt, um sie nicht an die Kolchosen abzugeben. Partei und Staat antworteten mit direkter Repression (Vertreibung, Verhaftung und Erschießung) gegenüber Bauern, die sich weigerten, den Kolchosen beizutreten.
Aufgrund dieses Widerstands sah sich Stalin gezwungen, die "Exzesse" der örtlichen Leitung zu tadeln, ohne jedoch eine generelle Kursänderung im "Aufbau der Kolchosen" vorzunehmen. Die Kollektivierung betraf rd. 27 Mill. Bauernwirtschaften und war 1933 im wesentlichen abgeschlossen.